Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023

Brandschutzhelfer sind Mitarbeiter eines Unternehmens, die im Brandfall gezielte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ausführen. Dazu werden diese Personen entsprechend unterwiesen und im Umgang mit den vorhandenen Löschgeräten geschult. Die Anzahl der Brandschutzhelfer hängt von der Größe des Unternehmens sowie der möglichen Brandszenarien ab.

Feuerloescher3

Gesetzliche Grundlage

Laut technischer Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 “Maßnahmen gegen Brände” muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. Die Anzahl dieser Brandschutzhelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten wird i. d. R. als ausreichend angesehen, wobei Faktoren wie erhöhte Brandgefährdungen, Schichtbetrieb, Abwesenheiten etc. zu berücksichtigen sind.

Aufgaben des Brandschutzhelfers

Brandbekämpfung

Eine wesentliche Aufgabe der Brandschutzhelfer ist die Brandbekämpfung von Entstehungsbränden mit den im Unternehmen zur Verfügung stehenden Löschmitteln. Dazu müssen sie in der Handhabung der am Arbeitsplatz vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen ausgebildet werden.

Sind in einem Betrieb Wandhydranten vorhanden, dann sind die Brandschutzhelfer auch in die Bedienung der Wandhydranten einzuweisen.

Brandschutzhelfer sollten für alle Mitarbeiter und für die externen Rettungskräfte entsprechend gekennzeichnet werden (z. B. durch eine entsprechende Armbinde oder eine speziell gekennzeichnete Rettungsweste). Dies ist auch sehr wichtig, um Missverständnisse im Rahmen der Evakuierung von Gebäuden zu vermeiden (vgl. Kap. 1.2).

Evakuierung

In weitläufigen baulichen oder technischen Anlagen mit entsprechender Mitarbeiterkapazität und in Gebäuden mit hohem Aufkommen von betriebsfremden Personen, kann der Einsatz von Brandschutzhelfern (auch Evakuierungshelfer genannt) sinnvoll sein. Ziel ist es hierbei, die Evakuierung geordnet ablaufen zu lassen und die komplette Räumung der jeweiligen Bereiche zu überwachen. 

Die Erfassung der Vollzähligkeit aller Mitarbeiter auf dem Sammelplatz kann ebenfalls im Aufgabengebiet der Brandschutzhelfer liegen.

Werden in einem Betrieb Mitarbeiter beschäftigt, die aufgrund ihrer Behinderung bei einer Evakuierung Hilfe durch andere Personen benötigen, müssen diese Personen benannt und mit den personenbezogenen Maßnahmen vertraut gemacht werden. Für diesen Personenkreis sind regelmäßige Übungen grundsätzlich erforderlich – auch dann, wenn mit den übrigen Beschäftigten keine Evakuierungsübungen notwendig sind.

Je nach betrieblichen Besonderheiten können Brandschutzhelfer für weitere Aufgaben im Brandfall vorgesehen werden (z. B. Einweisen der Feuerwehr).

Ausbildung

Die Brandschutzhelfer müssen im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig unterwiesen werden. Zum Unterweisungsinhalt gehören:

  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes,
  • Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation,
  • Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen,
  • Gefahren durch Brände,
  • Verhalten im Brandfall.

Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen sind ebenfalls Bestandteil der Unterweisung für Brandschutzhelfer.

 

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